1. bis 5. 10. 2016

       
           
           
                       
           
                       
           

 

       
           
           

Österreichische Hochsee-Staatsmeisterschaft 2018

Segelanweisungen

1. Regeln:
1.1. Es wird nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS) 2017-2020 von World Sailing sowie den in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen gesegelt. Für den Fall von Unterschieden gelten die Segelanweisungen, dann die Ausschreibung und zuletzt die WRS.
1.2. In Abänderung von WRS müssen die Segel nicht mit Segelnummer und Nationalbuchstaben gekennzeichnet sein.
1.3. Es gelten die Einheitsklassenregeln des OeSV
1.4. Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung oder Segelanweisung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.5. Der Vermerk [NP] in einer Regel der Ausschreibung oder Segelanweisung bedeutet, dass ein Verstoß gegen diese Regel kein Grund für den Protest eines Bootes ist. Dies ändert WRS 60.1(a).

2. Signale an Land:
Signale an Land werden an dem am Pier festgemachten Startschiff gesetzt.
a) Bekanntmachungen an die Teilnehmer werden durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen kundgemacht; gleichzeitig wird Flagge “L“ an Land gesetzt und ein akustisches Signal gegeben. Änderungen im zeitlichen Ablauf der Wettfahrten werden jeweils bis 19.00 Uhr des Vortages oder innerhalb der Protestfrist (es gilt die spätere Zeit) bekannt gegeben. Die Bekanntmachungen sind mit fortlaufender Nummer, Uhrzeit und Datum versehen. Gilt die Bekanntmachung für die gesamte Wettfahrtserie, so wird sie bis zu deren Beendigung beibehalten, ansonsten durch mindestens 24 Stunden; Die Flagge “L“ wird frühestens nach einer Stunde wieder gestrichen. Unter diesen Voraussetzungen sind Bekanntmachungen verbindlich und gelten allen Teilnehmern als zugegangen.
b) Flagge “AP“ gesetzt mit zwei akustischen Signalen: Die Wettfahrt ist verschoben. Das Ankündigungssignal wird frühestens 45 Minuten nach dem Niederholen (ein akustisches Signal) der Flagge gegeben.
c) Flagge “Y“: Schwimmwesten sind ab dem Auslaufen anzulegen. Nichtbefolgung kann zur Disqualifikation führen. (Änderung WRS 1.2)
d) Die Tafel für Bekanntmachungen befindet sich an geeigneter Stelle im Marinaareal.

3. Signale am Wasser:
a) Flagge “L“ am Startschiff oder einem Schiff der Wettfahrtleitung: In Rufweite kommen/bleiben oder diesem Boot folgen. Die Flagge wird eine Minute vor dem Ankündigungssignal mit einem akustischen Signal gestrichen.
b) Wenn keine Startverschiebung signalisiert ist, erfolgt nach Zieldurchgang der Start zu einer weiteren Wettfahrt.

4. Wettfahrtbahn:
Der zu segelnde Kurs wird spätestens mit dem Ankündigungssignal am Startschiff angezeigt.

Ohne weitere Kursanzeige:
Up-and-Down-Kurs

  Start –
1 – 2 – 3 –
1 – 2 – 3 –
Ziel

Alle Bahnmarken bleiben an backbord
Die Bojen 1, 2 und 3 sind orange Bojen.
Die Zielboje ist ein roter Tetraeder.

Für den Navigationskurs werden die Signale laut der an diesem Tag beim Briefing verteilten Kursskizze gesetzt.


5. Klassensignale:
Als Klassensignal wird die Flagge „OeSV“ verwendet:

6. Start:
6.1. Die Wettfahrten werden entsprechend WRS 26 gestartet.
6.2. Die Startlinie wird durch den Peilstab, auf dem die orange Flagge gesetzt ist, und einer Bahnmarke festgelegt.
6.3. Ein Boot, das später als 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als „nicht gestartet - DNS“ gewertet. (Änderung von WRS A4 und A5)

7. Schwimmwestensignal:
Setzen der Flagge “Y“ am Startschiff bedeutet: Alle Teilnehmer müssen Schwimmwesten tragen.
Wird Flagge “Y“ spätestens mit dem Ankündigungssignal gesetzt, so kann die Nichtbeachtung mit Disqualifikation geahndet werden. (Ergänzung von WRS 1.2)

8. Aufgabe:
Boote, die eine Wettfahrt aufgeben, müssen dies unverzüglich bekannt geben. [DP] [NP]

9. Zeitlimit:
Es gibt kein Zeitlimit und keine Mindestkurslänge. Geplant sind (ausgenommen der Langstrecke und der Navigationsfahrten) Kurse mit Längen zwischen vier und acht Seemeilen.
Die Wettfahrtleitung ist nicht verpflichtet den Zieleinlauf weit zurückliegender Boote abzuwarten. Solche können als DNF oder entsprechend ihrer Position gewertet werden.
Eine Bahnabkürzung ist jederzeit möglich.

10. Ziel:
Die Ziellinie befindet sich zwischen einer Stange mit blauer Flagge am Zielschiff und der Zielbahnmarke oder – im Falle einer Bahnverkürzung – einer Stange mit Signalflagge “S” und der zu rundenden Bahnmarke.

11. Wertung:
Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Staatsmeisterschaft.
Bei Zustandekommen der nautischen Wettfahrt erhält diese den Faktor 2 und ist nicht streichbar (Änderung WRS Anhang A).
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

12. Ersatzstrafen:
WRS 44.1 ist derart geändert, dass nur eine Ein-Drehung-Strafe anstelle einer Zwei-Drehungen-Strafe auszuführen ist.

13. Proteste:
Die Protestfrist beginnt mit dem Einlaufen des Zielschiffes und dauert 60 Minuten. (Ergänzung WRS 61.3). Werden an einem Tag mehrere Wettfahrten hintereinander ohne mindestens einer Stunde Pause an Land zwischen den Wettfahrten gesegelt, verlängert sich die Protestfrist für alle Wettfahrten des Tages automatisch bis nach der letzten Wettfahrt des Tages.
Am letzten Wettfahrttag beträgt die Protestfrist nur 30 Minuten.
Protestformulare sind beim Wettfahrtkomitee erhältlich. Eine Liste der Proteste wird innerhalb 30 Minuten nach Ende der Protestfrist bekanntgemacht.

14. Vermessungsproteste:
Die Strafe für Verletzung einer Vermessungsregel kann auch eine andere als DSQ sein. [DP]

15. Startnummern, Veranstalterwerbung:
Die auf den Booten aufgeklebten Startnumern dürfen nicht überklebt oder entfernt werden.
Die Kleber „Marinepool“ sind beidseitig am Rumpf aufzukleben.
Die Flagge „Marinepool“ ist am Achterstag anzubringen und während der Veranstaltung (am Wasser und am Steg) zu zeigen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet Veranstalterwerbung auf ihren Schiffe zu erneuern falls sie während der Veranstaltung verloren geht. [DP] [NP]

16. Funkverkehr:
Der Funkverkehr zwischen den Teilnehmern und dem Wettfahrtkomitee erfolgt auf Kanal 8.

17. Tracking
Bei der Hochsee-Staatsmeisterschaft wird ein TRacking verwendet, das mit den Smartphones der Teilnehmer funktioniert. Genauere Instruktionen werden beim Registrieren ausgegeben. Die Verwendung des Systems ist verpflichtend und wird bei der Langstrecke auch für die Wertung herangezogen. [DP] [NP]

18. Internet:
Die Benutzung des Internets, insbesondere die Beschaffung von Wetterinformationen und die Beobachtung der Teilnehmer am Tracking ist ausdrücklich erlaubt.

19. Sprache:
Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch.

20. Bilder und Filmaufnahmen:
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Yachten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt und uneingeschränkt in Bild und Ton verwendet, gesendet bzw. gedruckt werden dürfen.

21. Haftung:
Organisator, Veranstalter und deren Gehilfen haften weder für Schäden an Land noch am Wasser, an Personen, Yachten und Sonstigem. Die Teilnahme an der Regatta erfolgt von allen Beteiligten auf eigene Gefahr und Risiko. Die Veranstalter werden ausdrücklich von jeder Haftung ausgenommen.
Zusätzlich gilt die bei der Meldung und Registrierung unterschriebene Freizeichnungserklärung.