1. bis 5. 10. 2016

       
           
           
                       
           
                       
           

 

       
           
           

Österreichische Hochsee-Staatsmeisterschaft 2018

Ausschreibung

OeSV EDV Nummer 7863
OeSV Freigabenummer 13185 vom 13.12.2017

Änderungen und Ergänzungen zur Originalausschreibung vom 13.12.2017 erfolgten
im Punkt 12 (Wertung) und 16 (Preise) am 14.3.2018.
Der geänderte Text ist ROT

1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2018, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2018, die ergänzenden Segelanweisungen der Veranstaltung sowie diese Ausschreibung.
1.3 Als Klassenregeln gelten die Regeln für Offshore-Einheitsklassen des OeSV.
1.4 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.5 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402 5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.6 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
   
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
   
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klasse Bavaria Cruiser 41S, die über unseren Partner Pitter Yachtcharter gebucht wurden.
3.2 Die Skipper und alle Crewmitglieder müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Skipper müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. Zusätzlich müssen die Skipper die rechtlichen Voraussetzungen für das Führen von Yachten in Kroatien erfüllen.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.hochseemeisterschaft.at ausfüllen und die geforderte Meldegebühr bis zum 30. Juni 2018 an den OeSV (IBAN: AT04 2021 6200 5911 0105, BIC: SPHBAT21XXX) überweisen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 150,- entgegengenommen, so noch Boote verfügbar sind und die Meldung rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss (30. Juni 2018). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so wird die Regatta abgesagt.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
   
4 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 260,- pro Boot und € 190,- pro Person und beinhaltet die gesamte Organisation und Abwicklung, Tagesergebnisse, Presseaussendungen und Berichterstattung im Internet, Liegeplatzgebühren in der Marina Biograd und Nutzung der Marinaeinrichtungen, ordnungsgemäßes Anmelden bei Behörden und Hafenkapitän, Eröffnungsdinner, Siegerehrung, Staatsmeisterschafts-Präsent, …
   
5 Registrierung
Kontrolle von OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
Samstag, 6. Oktober 2018 von 12:00 bis 15:00 Uhr im Regattabüro.
   
6 Vermessungs- und Ausrüstungskonrolle
Ausrüstungskontrollen finden stichprobenartig während der gesamten Veranstaltung statt.
   
7 Erster Start
Sonntag, 7. Oktober 2018, 13:00 Uhr
   
8 Letzte Startmöglichkeit
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018 wird, wenn die Serie mit drei Wertungen bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 14.00 Uhr gegeben.
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018 wird kein Ankündigungssignal nach 16.00 Uhr gegeben.
   
9 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
   
10 Bahnen
Gesegelt werden Up-and-Down Kurse ohne Mindestlänge und Zeitlimit sowie Navigationskurse.
   
11 Strafsystem
Die Regel 44.1 ist geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.
   
12 Wertung
Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Staatsmeisterschaft.
Bei Zustandekommen der nautischen Wettfahrt erhält diese den Faktor 2 und ist nicht streichbar (Änderung WRS Anhang A).
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
   
13 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
   
14 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
Das Funken am offiziellen Regattakanal ist gestattet.
   
15 Preise
Folgende Preise werden vergeben:
15.1 Die siegreiche Mannschaft erhält die Ehrenpreise des OeSV und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2018 im One Design Offshore Segeln”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie den Titel “Internationaler Meister 2018 von Österreich im One Design Offshore Segeln”, und der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In 2018 im One Design Offshore Segeln” (inkl. der Ehrenpreise) zuerkannt.
15.2 Staatsmeisterschaftsmedaillen für drei bestplatzierten rein österreichischen Boote
15.3 Punktpreise für die ersten drei Boote
15.4 Titel eines Österreichischen Clubmeisters für die Teilnehmer der Bavaria Cruiser 41S Klasse, deren Mannschaftsmitglieder alle ein und demselben OeSV Verein angehören. Voraussetzung ist die andauernde Mitgliedschaft seit 1.1.2018
15.5 Punktpreise für die ersten drei Boote der Clubmeisterschaft
   
16 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
16.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke des OeSV und seiner Partner, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
16.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
16.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für den OeSV örtlich und sachlich zuständige Gericht.
   
17 Gesamtorganisation und Events
Österreichischer Segelverband in Zusammenarbeit mit Sport Consult
   
18 Competition Management
Gert Schmidleitner (IRO)
   
19 Wettfahrtkomitee und Protestkomitee
Ein nationales Wettfahrt- und Protestkomitee wird von Yacht Club Tkon und OeSV gestellt.
   
20 Weitere Informationen
unter hochseemeisterschaft@segelverband.at