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Internationale Österreichische BMW Hochsee-Staatsmeisterschaft - Segelanweisungen


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1. Regeln:
1.1. Es wird nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS) 2009-2012 der ISAF sowie den in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen gesegelt. Für den Fall von Unterschieden gelten die Segelanweisungen, dann die Ausschreibung und zuletzt die WRS.
1.2. In Abänderung von WRS müssen die Segel nicht mit Segelnummer und Nationalbuchstaben gekennzeichnet sein.

2. Signale an Land:
a) Bekanntmachungen des Wettfahrtausschusses werden durch Anschlag am schwarzen Brett kundgemacht; gleichzeitig wird Flagge “L" an Land gesetzt und ein akustisches Signal geben. Änderungen im zeitlichen Ablauf der Wettfahrten werden jeweils bis 19.00 Uhr des Vortages oder innerhalb der Protestfrist (es gilt die spätere Zeit) bekannt gegeben. Die Bekanntmachungen sind mit fortlaufender Nummer, Uhrzeit und Datum der Bekanntmachung versehen. Gilt die Bekanntmachung für die gesamte Wettfahrtserie, so wird sie bis zu deren Beendigung beibehalten, ansonsten durch mindestens 24 Stunden; Die Flagge “L" wird frühestens nach einer Stunde wieder gestrichen. Unter diesen Voraussetzungen sind Bekanntmachungen verbindlich und gelten allen Teilnehmern als zugegangen.
b) Flagge “AP" gesetzt mit zwei akustischen Signalen: Die Wettfahrt ist verschoben. Das Ankündigungssignal wird frühestens 30 Minuten nach dem Niederholen (ein akustisches Signal) der Flagge gegeben.
c) Flagge “Y": Schwimmwesten sind ab dem Auslaufen anzulegen. Nicht befolgen kann zur Disqualifikation führen. (Änderung WRS 1.2)
d) Das Schwarze Brett befindet sich beim Eingang ins Zelt.
e) Signale an Land werden am Startschiff gesetzt, das am Pier festgemacht ist.

3. Signale am Wasser:
a) Flagge “L" am Startschiff oder einem Schiff der Wettfahrtleitung: In Rufweite kommen/bleiben oder diesem Boot folgen. Die Flagge wird eine Minute vor dem Ankündigungssignal mit einem akustischen Signal gestrichen.
b) Flagge “T" am Zielschiff: Begeben Sie sich zum Startschiff, eine weitere Wettfahrt erfolgt anschließend.

4. Wettfahrtbahn:
Der zu segelnde Kurs wird spätestens mit dem Ankündigungssignal am Startschiff angezeigt.

Olympisches Trapezoid Outerloop (angezeigt durch Wimpel 1):
Start – 1 – 2 – 3– 2 – 3 – Ziel

OlympischesTrapezoid Innerloop (angezeigt durch Wimpel 2):
Start – 1 – 4 – 1 – 2 – 3 – Ziel

Die Bojen 1, 2, 3 und 4sind große gelbe Bojen.
Die Zielboje ist eine kleinere gelbe Boje.
Alle Bojen sind mit dem Logo des Namenssponsors “BMW” gebrandet.

5. Klassensignale
Als Klassensignale werden verwendet:

„BMW“ für die Einheitsklasse
Bavaria 42match

„OeSV“ für die Klasse mit Spinnaker

„Pitter“ für die Klasse ohne Spinnaker und Bavaria 47C

6. Die Startlinie
wird durch die Peilung auf dem Boot der Wettfahrtleitung und der Bahnmarke 4 festgelegt.

7. Zulässige Startdauer:
Das Startschiff bleibt 4 Minuten nach dem Startsignal auf Position; später startende Boote werden als “nicht gestartet - DNS" gewertet.

8. Die Zwei-Drehungen-Strafe
gemäß WRS 44.1 und 44.2 ist gültig. Jedes Boot, das eine Ersatzstrafe annimmt, muss dies an Land am Infopoint oder im Regattabüro innerhalb der Protestfrist schriftlich, mit Angabe von Ort, Zeit und Grund der Annahme (verletzte Regel, Bahnmarke, behindertes Boot) im entsprechenden Formblatt eintragen. Nicht gemeldete Strafdrehungen gelten als nicht durchgeführt.

9. Schwimmwestensignal:
Setzen der Flagge “Y" am Startschiff bedeutet: Alle Teilnehmer müssen Schwimmwesten tragen.
Wird Flagge “Y" spätestens mit dem Ankündigungssignal gesetzt, so kann die Nichtbeachtung mit Disqualifikation geahndet werden. (Ergänzung von WRS 1.2)

10. Aufgabe:
Boote, die eine Wettfahrt aufgeben, müssen dies unverzüglich im Regattabüro bekannt geben und innerhalb der Protestfrist ein entsprechendes Formblatt ausfüllen. Ein Verstoß dagegen kann in einer Protestverhandlung bestraft werden.

11. Zeitlimit:
Es gibt kein Zeitlimit und keine Mindestkurslänge. Geplant sind (ausgenommen der Langstrecke und der Navigationsfahrt) Kurse mit Längen zwischen vier und acht Seemeilen.
Die Wettfahrtleitung ist nicht verpflichtet den Zieleinlauf weit zurückliegender Boote abzuwarten. Solche können als DNF oder entsprechend ihrer Position unter sinngemäßer Anwendung des Ratingsystems gewertet werden.
Eine Bahnabkürzung ist jederzeit möglich.

12. Ziel:
Falls nicht anders definiert, zwischen einer Stange mit blauer Flagge am Zielschiff und der Zielbahnmarke oder – im Falle einer Bahnverkürzung – einer Stange mit Signalflagge “S” und der nächstgelegenen Bahnmarke.

13. Wertung:
Es sind acht Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als vier Wettfahrten gesegelt, erfolgt keine Streichung. Werden weniger als drei Wettfahrten gesegelt, werden die Titel nicht vergeben.
Wertung der offenen Klasse mit und ohne Spinnaker nach ORC-Club-Performanceline.
Bei Zustandekommen einer Langstrecke wird diese doppelt gewertet: die Platzierung an der Halbzeitwendemarke zählt als eine Wettfahrt, die gesamte Langstrecke zählt als weitere Wettfahrt (Änderung WRS Anhang A).
Gesamtwertung entsprechend Appendix A der WRS.

14. Proteste:
Die Protestfrist beginnt mit dem Einlaufen des Zielschiffes und dauert 60 Minuten. (Ergänzung WRS 61.3). Werden an einem Tag mehrere Wettfahrten hintereinander ohne mindestens einer Stunde Pause an Land zwischen den Wettfahrten gesegelt, verlängert sich die Protestfrist für alle Wettfahrten des Tages automatisch bis nach der letzten Wettfahrt des Tages. Protestformulare sind bei der Wettfahrtleitung (Info Point) erhältlich. Eine Liste der Proteste wird innerhalb 30 Minuten nach Ende der Protestfrist bekanntgemacht.

15. Vermessungsproteste
Die Strafe für Verletzung einer Vermessungsregel kann auch eine andere als DSQ sein.

16. Startnummern, Veranstalterwerbung:
Die bei der Registrierung (Akkreditierung) ausgegebenen zwei Startnummern sind jeweils an der Steuerbord- bzw. an der Backbordseereling unmittelbar hinter dem Bugkorb so anzubringen, dass sie für alle Teilnehmer und die Wettfahrtleitung (insbesondere bei Start und Ziel) eindeutig und leicht identifizierbar sind.
Die Flagge „Pitter“ ist am Achterstag anzubringen und während der Veranstaltung (am Wasser und am Steg) zu zeigen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet die Veranstalterwerbung, die auf ihre Schiffe aufgeklebt wurde, nachzukleben falls diese während der Veranstaltung verloren gehen.

17. Trackingsystem:
Die Teilnehmer müssen das übergebene Trackingsystem mit den beigelegten Kabelbindern an der Heckreling besfestigen. Das Trackingsystem darf nicht geöffnet oder abders manipuliert werden

18. Funkverkehr:
Der Funkverkehr zwischen den Teilnehmern und der Wettfahrtleitung erfolgt auf Kanal 8.

19. Internet:
Die Benutzung des Internets, insbesondere die Beschaffung von Wetterinformationen sowie die Beobachtung der Gegner im Trackingsystem ist ausdrücklich erlaubt.

20. Einheitsklassen Bavaria 42match und Bavaria 47Cruiser:
Um eine möglichst große Chancengleichheit zu gewähren sind alle Umbauten grundsätzlich verboten.
Explizit erlaubt sind das Verwenden von eigenen Spinnakerschoten und Blöcken (insbesondere auch eines doppelten Schotsystems) sowie das zusätzliche Übersetzen der Großschot.
Das Schnursystem bei den Spinnakerbäumen darf angepasst werden.Lazyjacks und die dazugehörige Segeltasche dürfen entfernt werden.
Die im Inventar enthaltene Ausrüstung laut Inventarliste (Geschirr, Fender, Gläser,....) muss an Bord bleiben.
Der Treibstofftank (der bei Übernahme voll ist) darf nicht entleert werden. Ausgenommen ist nur der normale Verbrauch. Sollte der Dieseltank bei Übernahme nicht voll sein, so ist er zu füllen. Die Wassertanks dürfen entleert werden.Basarella, Außenbordmotor und Beiboote können am Steg bleiben.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass vor, während und nach den Wettfahrten Kontrollen geplant sind!

21. Anker und Ankerkette:
Zur Minimierung von Schäden bei Kollision muss der Anker wenn möglich im Ankerkasten am Bug zur Kette verstaut werden. Hat der Anker im Ankerkasten nicht Platz, so muss er im Bugbeschlag verbleiben. Die Kette darf nicht gegen eine leichtere Kette oder eine Bleileine getauscht werden. Bei Booten, die die Bleileine im Messbrief angegeben haben ist diese aber zulässig.

22. Sprache:
Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist deutsch.

23. Bilder und Filmaufnahmen:
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Yachten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt, und diese uneingeschränkt in Bild und Ton verwendet, gesendet bzw. gedruckt werden dürfen.

24. Haftung:
Organisator, Veranstalter und deren Gehilfen haften nicht für Schäden an Land und am Wasser, an Personen, Yachten und Sonstigem. Die Teilnahme an der Regatta erfolgt von allen Beteiligten auf eigene Gefahr und Risiko. Die Veranstalter werden ausdrücklich von jeder Haftung ausgenommen.