1. bis 5. 10. 2016

 
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Österreichische Hochsee-Staatsmeisterschaft 2017

Segelanweisungen

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Programm, Segelanweisungen, Einheitsklassenregeln als PDF
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1. Regeln:
1.1. Es wird nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS) 2017-2020 von World Sailing sowie den in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen gesegelt. Für den Fall von Unterschieden gelten die Segelanweisungen, dann die Ausschreibung und zuletzt die WRS.
1.2. In Abänderung von WRS müssen die Segel nicht mit Segelnummer und Nationalbuchstaben gekennzeichnet sein.
1.3. Für die EHK Bavaria Cruiser 41S gelten die Einheitsklassenregeln des OeSV

2. Signale an Land:
a) Bekanntmachungen an die Teilnehmer werden durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen kundgemacht; gleichzeitig wird Flagge “L“ an Land gesetzt und ein akustisches Signal gegeben. Änderungen im zeitlichen Ablauf der Wettfahrten werden jeweils bis 19.00 Uhr des Vortages oder innerhalb der Protestfrist (es gilt die spätere Zeit) bekannt gegeben. Die Bekanntmachungen sind mit fortlaufender Nummer, Uhrzeit und Datum versehen. Gilt die Bekanntmachung für die gesamte Wettfahrtserie, so wird sie bis zu deren Beendigung beibehalten, ansonsten durch mindestens 24 Stunden; Die Flagge “L“ wird frühestens nach einer Stunde wieder gestrichen. Unter diesen Voraussetzungen sind Bekanntmachungen verbindlich und gelten allen Teilnehmern als zugegangen.
b) Flagge “AP“ gesetzt mit zwei akustischen Signalen: Die Wettfahrt ist verschoben. Das Ankündigungssignal wird frühestens 30 Minuten nach dem Niederholen (ein akustisches Signal) der Flagge gegeben.
c) Flagge “Y“: Schwimmwesten sind ab dem Auslaufen anzulegen. Nichtbefolgung kann zur Disqualifikation führen. (Änderung WRS 1.2)
d) Die Tafel für Bekanntmachungen befindet sich beim Eingang ins Veranstaltungszelt .
e) Signale an Land werden am Startschiff gesetzt, das am Pier festgemacht ist.

3. Signale am Wasser:
a) Flagge “L“ am Startschiff oder einem Schiff der Wettfahrtleitung: In Rufweite kommen/bleiben oder diesem Boot folgen. Die Flagge wird eine Minute vor dem Ankündigungs-
signal mit einem akustischen Signal gestrichen.
b) Wenn keine Startverschiebung signalisiert ist, erfolgt nach Zieldurchgang der Start zu einer weiteren Wettfahrt.

4. Wettfahrtbahn:
Der zu segelnde Kurs wird spätestens mit dem Ankündigungssignal am Startschiff angezeigt.

Ohne weitere Kursanzeige:
Up-and-Down-Kurs

  Start –
1 – 2 – 3 –
1 – 2 – 3 –
Ziel

Alle Bahnmarken bleiben an backbord
Die Bojen 1, 2 und 3 sind große gelbe Bojen.
Die Zielboje ist eine kleinere gelbe Boje.

Für den Navigationskurs werden die Signale laut der an diesem Tag beim Briefing verteilten Kursskizze gesetzt.


5. Klassensignale:
Als Klassensignale werden verwendet:
„OeSV“ für die Einheitsklasse Bavaria Crusier 41S
„Pitter“ für die Klasse ORC (mit und ohne Spinnaker)

6. Start:
6.1. Die Wettfahrten werden entsprechend WRS 26 gestartet.
6.2. Die Startlinie wird durch den Peilstab, auf dem die orange Flagge gesetzt ist, und einer Bahnmarke festgelegt.
6.3. Ein Boot, das später als 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als „nicht gestartet - DNS“ gewertet. (Änderung von WRS A4 und A5)

7. Schwimmwestensignal:
Setzen der Flagge “Y“ am Startschiff bedeutet: Alle Teilnehmer müssen Schwimmwesten tragen.
Wird Flagge “Y“ spätestens mit dem Ankündigungssignal gesetzt, so kann die Nichtbeachtung mit Disqualifikation geahndet werden. (Ergänzung von WRS 1.2)

8. Aufgabe:
Boote, die eine Wettfahrt aufgeben, müssen dies unverzüglich bekannt geben und innerhalb der Protestfrist ein entsprechendes Formblatt ausfüllen. Ein Verstoß dagegen kann in einer Protestverhandlung bestraft werden.

9. Zeitlimit:
Es gibt kein Zeitlimit und keine Mindestkurslänge. Geplant sind (ausgenommen der Langstrecke und der Navigationsfahrten) Kurse mit Längen zwischen vier und acht Seemeilen.
Die Wettfahrtleitung ist nicht verpflichtet den Zieleinlauf weit zurückliegender Boote abzuwarten. Solche können als DNF oder entsprechend ihrer Position unter sinngemäßer Anwendung des Ratingsystems gewertet werden.
Eine Bahnabkürzung ist jederzeit möglich.

10. Ziel:
Die Ziellinie befindet sich zwischen einer Stange mit blauer Flagge am Zielschiff und der Zielbahnmarke oder – im Falle einer Bahnverkürzung – einer Stange mit Signalflagge “S” und der zu rundenden Bahnmarke.

11. Wertung:
Es sind acht Wertungen mit einer Streichung vorgesehen. Kommen weniger als vier Wertungen zustande, erfolgt keine Streichung. Kommen weniger als drei Wertungen zustande, werden die Titel nicht vergeben.
Wertung der Klasse ORC (mit und ohne Spinnaker) nach ORC-Club-Performance-curve windward/leeward (Bojenkurse) bzw. ORC-Club-Performance-curve ocean for PCS (Langstrecke).
Bei Zustandekommen einer Langstrecke erhält diese zwei Wertungen: die Platzierung an der Halbzeitwendemarke zählt als eine Wertung, die gesamte Langstrecke zählt als weitere Wertung (Änderung WRS Anhang A).
Gesamtwertung entsprechend Appendix A der WRS.

12. Ersatzstrafen:
WRS 44.1 ist derart geändert, dass nur
eine Ein-Drehung-Strafe anstelle einer Zwei-Drehungen-Strafe auszuführen ist.

13. Proteste:
Die Protestfrist beginnt mit dem Einlaufen des Zielschiffes und dauert 60 Minuten. (Ergänzung WRS 61.3). Werden an einem Tag mehrere Wettfahrten hintereinander ohne mindestens einer Stunde Pause an Land zwischen den Wettfahrten gesegelt, verlängert sich die Protestfrist für alle Wettfahrten des Tages automatisch bis nach der letzten Wettfahrt des Tages. Protestformulare sind bei der Wettfahrtleitung erhältlich. Eine Liste der Proteste wird innerhalb 30 Minuten nach Ende der Protestfrist bekanntgemacht.

14. Vermessungsproteste:
Die Strafe für Verletzung einer Vermessungsregel kann auch eine andere als DSQ sein.

15. Startnummern, Veranstalterwerbung:
Die bei der Registrierung (Akkreditierung) ausgegebenen zwei Startnummern sind jeweils an der Steuerbord- bzw. an der Backbordseereling unmittelbar hinter dem Bugkorb so anzubringen, dass sie für alle Teilnehmer und die Wettfahrtleitung (insbesondere bei Start und Ziel) eindeutig und leicht identifizierbar sind. Ausgenommen davon sind Boote, deren Startnummer am Rumpf geklebt ist.
Die Kleber „Marinepool“ sind beidseitig am Rumpf aufzukleben. Die Flagge „Pitter“ und in der Klasse Bavaria Cruiser 41S zusätzlich die Flagge „Marinepool“ ist am Achterstag anzubringen und während der Veranstaltung (am Wasser und am Steg) zu zeigen. Die Teilnehmer sind verpflichtet Veranstalterwerbung auf ihre Schiffe nachzukleben falls sie während der Veranstaltung verloren geht.

16. Trackingsystem:
Die Teilnehmer müssen das übergebene Trackingsystem entsprechend den gesonderten Hinweisen am Heckkorb anbringen.

17. Funkverkehr:
Der Funkverkehr zwischen den Teilnehmern und der Wettfahrtleitung erfolgt auf Kanal 8.

18. Internet:
Die Benutzung des Internets, insbesondere die Beschaffung von Wetterinformationen sowie die Beobachtung der Gegner im Trackingsystem ist ausdrücklich erlaubt.
19. Anker und Ankerkette in der Klasse ORC:
Zur Minimierung von Schäden bei Kollision muss der Anker in den offenen Klassen wenn möglich im Ankerkasten am Bug zur Kette verstaut werden. Hat der Anker im Ankerkasten nicht Platz, so muss er im Bugbeschlag verbleiben. Die Kette darf nicht gegen eine leichtere Kette oder eine Bleileine getauscht werden. Bei Booten, welche eine Bleileine im Messbrief angegeben haben, ist diese aber zulässig.

20. Sprache:
Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch.

21. Bilder und Filmaufnahmen:
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Yachten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt und uneingeschränkt in Bild und Ton verwendet, gesendet bzw. gedruckt werden dürfen.

22. Haftung:
Organisator, Veranstalter und deren Gehilfen haften weder für Schäden an Land noch am Wasser, an Personen, Yachten und Sonstigem. Die Teilnahme an der Regatta erfolgt von allen Beteiligten auf eigene Gefahr und Risiko. Die Veranstalter werden ausdrücklich von jeder Haftung ausgenommen.
Zusätzlich gilt die bei der Meldung und Registrierung unterschriebene Freizeichnungserklärung.